AGB im Online-Shop: Pflicht oder nicht?

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AGB im Online-Shop – ja oder nein? Die einen sagen, sie zu hinterlegen sei Pflicht, andere dagegen, das müsse nicht sein. Was ist nun richtig? Dazu habe ich einen interessanten Artikel von Rechtsanwalt Arndt Joachim Nagel auf it-recht kanzlei gefunden:

Grundsätzlich steht es jedem Unternehmer frei, im Rahmen seiner gewerblichen Internetpräsenz AGB zu verwenden oder auch nicht. Die Verwendung von AGB ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Werden keine AGB verwendet, so gilt für die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien das Gesetz, im Regelfall das BGB.

Doch spätestens beim Thema Widerrufsrecht ist der Shopbetreiber angehalten, Angaben zu machen:

Nach § 1 Nr. 10 BGB-InfoV muss der Unternehmer den Verbraucher über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe, informieren.

Weiter heißt es auf it recht kanzlei, dass es unerlässlich sei

(…) zumindest einige Punkte vertraglich zu regeln, da man sonst gar nicht entsprechend informieren könnte. Dies gilt etwa für die regelungsbedürftigen Punkte Vertragsschluss, Zahlung, Lieferung oder Erfüllung. Außerdem ist die (für den Unternehmer vorteilhafte) Verwendung der so genannten 40-Euro-Klausel im Rahmen der Widerrufsbelehrung derzeit nur zu empfehlen, wenn eine entsprechende AGB-Klausel verwendet wird, mit der dem Kunden die Kosten der Rücksendung in den vom Gesetz zugelassenen Fällen auferlegt wird. Alternativ könnte der Unternehmer aber auch auf diese für ihn vorteilhafte Klausel verzichten und sich dann eine entsprechende Regelung in AGB ersparen.

Wer sich nicht sicher ist, sollte in jedem Fall einen IT-Fachanwalt zu Rate ziehen, um möglichen rechtlichen Konsequenzen und der (leider) wahrscheinlich größeren Gefahr von kostspieligen Abmahnungen vorzubeugen.

One Response to “AGB im Online-Shop: Pflicht oder nicht?”

  1. Sofern man überhaupt AGB hat (was ja auch keine Selbstverständlichkeit ist), kann man auch aus diesen einige der sehr wichtigen Auszüge mit in den Bestellprozess einbauen.

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